Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Ronge Profil GmbH & Co. KG GmbH

Die AGB's mit der Widerrufsbelehrung finden Sie rechts in der Seitenleiste als PDF zum Download.

 

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verkäufe und Lieferungen an Besteller des Unternehmens.

 

Besteller im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

 

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dazu gehören auch Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, sonstige juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

 

1. Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

 

a) Vertragsschluss

 

Unsere Preislisten, Kataloge und Produktbeschreibungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Die Anfrage des Bestellers ist ebenfalls unverbindlich. Die Anfrage des Bestellers bedarf der technischen Bearbeitung.

 

Nach Eingang der Bestellung unterbreiten wir dem Besteller binnen 2 Wochen ein verbindliches Angebot, an das wir uns zwei Wochen lang gebunden halten. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch den Besteller zustande.

 

Ist der Besteller Unternehmer, kommt der Vertrag auch durch schriftliche Bestellungsannahme bzw. Auftragsbestätigung unsererseits zustande.

 

b) Ausschließlichkeit der Geltung unserer AGB

 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbindungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich anerkannt haben, werden nicht Vertragsbestandteil. Unsere Bedingungen gelten selbst dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.

 

c) Keine Montageverpflichtung

 

Eine Montage der gelieferten Ware wird durch uns nicht durchgeführt.

 

d) Gebot der Textform

 

Mündliche Nebenabreden und etwaige nachträgliche Änderungen wie auch sonstige Erklärungen sind unverzüglich und im einzelnen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu bestätigen.

 

e) Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312d BGB (Nur für Verbraucher):

 

(Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.)

 

Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht allerdings kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

 

Widerrufsbelehrung:

 

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung ist zu richten an:

 

Ronge Profil GmbH & Co.KG, Industriestraße 8, 31061 Alfeld / Leine,

Tel: (0 51 81) 80 17-10, Fax: (0 51 81) 80 17-12, E-Mail: info@ronge-profil.de.

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

2. Preise – Frachtbasis

 

a) Preisangaben

 

Die in unseren Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk (ohne Transportkosten, inkl. gesetzliche Umsatzsteuer, in EURO).

 

b) Preiserhöhungen

 

Preiserhöhungen sind abweichend von der vertraglichen Vereinbarung zulässig, soweit der auszuführende Auftrag von der vertraglichen Vereinbarung abweicht. Preiserhöhungen sind auch bei Veränderungen in den preisbildenden Faktoren zulässig. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Kosten für Rohmaterialien, Hilfsstoffe, tarifliche Löhne und Gehälter, Frachten und für Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit Verbrauchern ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn die Waren später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht und/oder geliefert werden sollen.

 

3. Lieferfristen und Lieferverzug

 

a) Lieferfristen und Liefertermine

 

Lieferfristen und Liefertermine geben lediglich Richtzeiten an, es sei denn sie wurden verbindlich vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

 

b) Verlängerung der Lieferfristen

 

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Auch bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern verlängert sich die Lieferfrist angemessen im Falle der nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir zeigen Änderungen der Lieferfrist rechtzeitig an.

 

c) Lieferverzug und Haftung unsererseits

 

Wir geraten nur in Lieferverzug, wenn alle technischen Voraussetzungen geklärt sind und der Besteller ihm obliegenden Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.

Im Falle des Lieferverzuges hat der Besteller uns gegenüber binnen einer Woche nach Eintritt des Verzuges, insbesondere nach Ablauf einer von ihm gesetzten Frist zu erklären, ob er von dem Vertrag zutreten wolle. Nach Ablauf der Wochenfrist ist der Besteller zur Ausübung des Rücktrittsrechts nicht mehr befugt.

Wir haften auf den Verzugsschaden, soweit der Lieferverzug auf einer uns zuzurechnenden, wenigstens grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzung beruht. Wir haften auch im Falle einer uns zuzurechnenden Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In den Fällen der Verletzung einer Kardinalpflicht und groben Verschuldens ist unsere Haftung jedoch wie folgt begrenzt: Unsere Haftung auf den Verzugsschaden ist auf 5 % des Nettoauftragswertes je Kalenderwoche, maximal 25 % des Nettoauftragswertes begrenzt. Zudem haften wir nur auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

 

4. Versand

 

a) Versand- und Verpackungsart

 

Die Wahl der Versand- und Verpackungsart erfolgt durch uns. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, wenn deren Rücklieferung frachtfrei erfolgt und nur aus sortenreinem Material besteht, das von uns stammt und nicht mit fremden Stoffen (Farben, Chemikalien usw.) verschmutzt oder mit anderen, nicht von uns stammenden Abfällen vermischt ist.

 

b) Gefahrübergang

 

Nur für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Besteller über.

 

d) Vereinbarte Abnahme:

 

Wird eine Abnahme verlangt oder vereinbart, so gehen sämtliche dadurch anfallenden zusätzlichen Kosten mit Ausnahme der werksinternen Prüfkosten zu Lasten des Bestellers. Erfolgt die Abnahme im Werk, so gilt die Ware als vertragsgemäß hergestellt. Die Transportgefahr trägt der Besteller.

 

e) Transportversicherung

 

Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf Verlangen des Bestellers und nur auf dessen Kosten verpflichtet. Transportschäden müssen unverzüglich, unmittelbar und schriftlich dem Frachtführer angezeigt werden.

 

5. Zahlung

 

a) Zahlungsziel und Zahlungsart

 

Rechnungen sind in bar und ohne Abzug zu zahlen binnen 30 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung. Schecks werden nur zahlungshalber und unter der Voraussetzung ihrer freien Diskontierbarkeit angenommen. Eine Zahlung durch Wechsel wird nicht akzeptiert.

 

Gegen unsere Zahlungsansprüche kann der Besteller nur aufrechnen oder verrechnen, wenn die Gegenansprüche unsererseits unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechtes bzw. eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur befugt, wenn seine Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

d) Kreditwürdigkeit des Bestellers

 

Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, zunächst die von uns zu erbringende Leistung zu verweigern, sodann dem Besteller eine angemessene Frist zu setzen, binnen derer der Besteller uns Sicherheit für die gesamte von uns zu erbringende Leistung zu stellen hat. Nach Ablauf der gesetzten Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis zu verlangen. Wir lassen uns jedoch das anrechnen was wir infolge unseres Rücktritts an Aufwendungen ersparen, durch anderweitigen Verkauf kompensieren oder böswillig zu kompensieren unterlassen. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz bestehen nicht.

 

6. Rücktritt des Bestellers und Annahmeverzug

 

a) Unberechtigter Rücktritt des Bestellers

 

Im Falle eines unberechtigten Rücktrittes des Bestellers vom Vertrag bzw. einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung durch diesen sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, die bisher entstandenen Aufwendungen und den uns entgangenen Gewinn in Höhe von 25 % des Nettoauftragswertes zu pauschalieren.

 

b) Annahmeverzug des Bestellers

 

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung weiter Ansprüche bleibt vorbehalten. Nur Nur für Unternehmer gilt: Für die Lagerung versandbereit gemeldeter Ware sind wir berechtigt, Kosten in Höhe von 0,5 % des Nettoauftragswertes je Kalenderwoche, maximal 5 % des Nettoauftragswertes zu berechnen.

 

7. Eigentumsvorbehaltssicherung

 

a) Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor.

 

aa) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzgl. angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

bb) Nur für Unternehmer gilt: Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschaden zu versichern.

 

cc) Nur für Unternehmer gilt: Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter in unser Vorbehaltseigentum hat der Besteller uns unverzüglich und schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte uns die Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht ersetzen kann, haftet uns der Besteller für den Ausfall.

 

dd) Nur für Unternehmer gilt: Der Besteller ist berechtigt, über die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Er darf jedoch die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übertragen. Er ist verpflichtet, die Ware bei kreditiertem Weiterverkauf zu sichern.

Der Besteller tritt uns bereits jetzt sämtliche Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber einem Abnehmer oder Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob über die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung verfügt worden ist.

Zur Einziehung der Forderungen aus Verfügungen über die gelieferte Ware bleibt der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät. Sobald aber über das Vermögen des Bestellers ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens o.ä. gestellt wird, sind wir zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Für den Fall des Forderungseinzuges durch uns ist der Besteller verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen bekannt zu geben, die Schuldner zu benennen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und dazugehörige Unterlagen auszuhändigen sowie die jeweiligen Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.

 

b) Nur für Unternehmer gilt: Die Verarbeitung oder Umbildung der ausgelieferten Ware durch den Besteller erfolgt stets für uns. Wird die Ware mit uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der gelieferten Ware (Rechnungsbetrag incl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vgl. a) bb) bis dd).).

 

c) Nur für Unternehmer gilt: Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der gelieferten Ware (Rechnungsbetrag incl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zu dem Wert der anderen vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns. Für die durch Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vgl. a) bb) bis dd).).

 

d) Nur für Unternehmer gilt: Die vorgenannten Klauseln zur Verarbeitung (b) und Vermischung (c) gelten auch für vom Besteller beigestellte Waren für unseren Herstellungsprozess.

 

e) Nur für Unternehmer gilt: Der Besteller tritt uns auch sämtliche ihm aus der Verbindung mit einem Grundstück entstehenden Forderungen gegen einen Dritten zur Sicherung unserer Forderungen ab. Auch hier gelten die Regelungen zur Eigentumsvorbehaltssicherung entsprechend (Vgl. a) bb) bis dd).).

 

f) Nur für Unternehmer gilt: Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

8. Gewährleistung

 

a) Lieferung nach Kundenspezifikation

 

Liefern wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers, haftet dieser für das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Wir sind auch nicht verantwortlich für die Richtigkeit der durch den Kunden übermittelten Maße, Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw..

 

b) Mängel der Ware aus der Sphäre des Bestellers

 

Für Mängel der Ware, die durch unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte und nachlässige Behandlung durch den Besteller entstehen, treten wir ebenso wenig ein, wie für Folgen unsachgemäßer oder ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. – Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

c) Untersuchungs- und Rügepflicht

 

Nur für Unternehmer gilt: Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Besteller bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.

 

d) Überprüfung von Mängelrügen

 

Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Wir übernehmen die zur Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist und wenn diese sich nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem vertragsmäßigen Lieferort verbracht wurde.

 

e) Wahl der Nacherfüllungsart

 

Nur für Unternehmer gilt: Sofern ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

 

f) Fehlschlagen oder Scheitern der Nacherfüllung

 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kommen wir unserer Verpflichtung zur Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen, vom Besteller gesetzten Frist nach oder ist der Besteller aus sonstigen gesetzlichem Grunde zur sofortigen Geltendmachung sekundärer Mängelrechte befugt, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Im Falle nur unerheblicher Mängel ist das Rücktrittsrecht des Bestellers jedoch ausgeschlossen.

 

g) Beschränkung des Schadensersatzanspruches statt der Leistung

 

Nur für Unternehmer gilt: Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz statt der Leistung, so bleibt der Liefergegenstand grundsätzlich bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich in diesem Falle auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.

 

h) Beschränkung des Schadensersatzanspruches

 

Auf Schadensersatz haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Das Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wird uns zugerechnet.

Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung je Auftrag auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von derzeit 500.000,- € in der Sachversicherung und 100.000,- € in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt.

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten; in diesem Falle ist wiederum die Schadensersatzhaftung je Auftrag auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von derzeit 500.000,- € in der Sachversicherung und 100.000,- € in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit vorstehend nicht etwas abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Eine Abkehr von den gesetzlichen Beweislastregeln ist mit vorstehenden Klauseln nicht bezweckt.

 

i) Verjährung von Mängelrechten bzw. -Ansprüchen

 

Nur für Unternehmer gilt: Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt bei Bauwerken oder Ware, die bestimmungsgemäß für ein Bauwerk verwendet worden ist und zudem dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, 5 Jahre, bei der übrigen Ware grundsätzlich 12 Monate, jeweils gerechnet ab dem Gefahrenübergang bzw. der Abnahme. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei wenigstens grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

j) Rückgriffsansprüche von Unternehmern

 

Nur für Unternehmer gilt: Gesetzliche Regressansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht.

 

9. Gesamthaftung

 

a) Haftungsbeschränkung

 

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in vorstehenden Regelungen (Nr. 8 g bis j) vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverpflichtungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß den §§ 823 ff. BGB.

 

b) Haftungsbeschränkung von Mitarbeitern

 

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Schlussbestimmungen

 

a) Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für unsere vertraglichen Verpflichtungen ist Alfeld/Leine.

 

b) Gerichtsstandsvereinbarung

 

Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Alfeld/Leine ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

 

c) Rechtswahl

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen.

 

d) Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

Stand: April 2008

 

 

Die AGB's mit der Widerrufsbelehrung finden Sie rechts in der Seitenleiste als PDF zum Download.

 

 

 

 

Nützliche Zusatzinfos

Ronge Profil GmbH & Co.KG

Industriestraße 8

31061 Alfeld / Leine

 

Tel: (0 51 81) 80 17-10

Fax: (0 51 81) 80 17-12

 

e-Mail: info@ronge-profil.de

 

 

 

AGB's als Download

RONGE_Profil_AGB.pdf